N8KLANG presents Sternengeflüster💫OpenAir 2027 Logo

N8KLANG presents Sternengeflüster💫OpenAir 2027

location_onIndirizzo/posizione:Strandbad Wolletzsee, Angermünde calendar_monthDataSab. 31-07-2027 scheduleTime13:00

✨ STERNENGEFLÜSTER OPENAIR 2027 ✨

 

💫Ein See. Der Tag wird zur Nacht. Unzählige Momente die bleiben💫

Von der Sonne🔆bis zu den Sternen✨.


31. JULI 2027 | STRANDBAD WOLLETZSEE | ANGERMÜNDE

Ein Sommertag am See. Elektronische Beats unter freiem Himmel. Und eine Nacht, die du nicht so schnell vergessen wirst.

Wenn die Sonne über dem Wolletzsee strahlt, starten wir gemeinsam in einen unvergessliches OpenAir. Genieße die sommerliche Atmosphäre direkt am Wasser, feiere zu elektronischen Beats und erlebe, wie aus entspannten Stunden unter der Sonne eine unvergessliche Partynacht wird.

Wenn der Himmel langsam dunkler wird, die Sterne erscheinen und die Musik dich bis tief in die Nacht begleitet, zeigt Sternengeflüster, was dieses OpenAir so besonders macht.

 

🔥DAS LINE-UP🔥


DIE GEBRÜDER BRETT

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☀️ VON DER SONNE BIS ZU DEN STERNEN.

🌊 VOM ERSTEN BEAT BIS 02:00 UHR NACHTS.

Freu dich auf einen ganzen Tag voller Musik, sommerlicher Vibes und gemeinsamer Momente am Wolletzsee. Triff Freunde, lerne neue Leute kennen und feiere mit uns unter freiem Himmel, vom Nachmittag bis tief in die Nacht.


📍 ALLE INFOS AUF EINEN BLICK

📍 Location: Strandbad Wolletzsee, Zum Wolletzsee 1, 16278 Angermünde
📅 Datum: Samstag, 31. Juli 2027
🕐 Veranstaltungszeit: 13:00–02:00 Uhr
🔞 Einlass ab 18 Jahren
🎟️ Tickets: Verschiedene Ticketphasen – begrenzte Kontingente
🚌 Anreise: Kostenloser Shuttlebus für alle Ticketinhaber
🍹 Vor Ort: Essen, Drinks, Kunst & kreative Highlights
⭐ VIP: Exklusiver Stage-VIP-Bereich mit zusätzlichen Leistungen
🔊 Soundsystem by L-Acoustics

Weitere Informationen und Updates folgen!💫

 

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BigliettiPrezzo unitario Numero Prezzo totale
First Drop
calendar_monthData Sab. 31-07-2027

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- Eintritt zum Sternengeflüster💫Open Air 2027

- Kostenlose Nutzung des offiziellen Shuttlebusses

- Erlebe unsere Artists und einzigartiges Open Air Feeling
  direkt im Strandbad

- Soundsystem by L-Acoustics 🔊

 

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Costo: 29,90 Euro Quantità:
0,00 Euro
Stage VIP
calendar_monthData Sab. 31-07-2027

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- Sternengeflüster CONNECT ( WLAN )

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- Soundsystem by L-Acoustics 🔊

 

Erlebe den Sound, die Energie, die Atmosphäre hautnah und tanze neben den DJs in einem extra für Euch eingerichteten Bereich.

Costo: 99,90 Euro Quantità:
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Costo totale:0 Articolo0,00 Euro
Tariffe di prenotazione anticipata:
compresi tutti i costi di gestione
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sternengeflüster OpenAir 2027

Veranstaltung: Sternengeflüster OpenAir
Veranstaltungsdatum: 31. Juli 2027
Veranstaltungsort: Strandbad Wolletzsee, Zum Wolletzsee 1, 16278 Angermünde
Veranstalter: N8KLANG

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch des Sternengeflüster OpenAir am 31. Juli 2027.
2. Mit dem Erwerb eines Tickets und spätestens mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen Besucher diese AGB sowie die geltende Hausordnung an.
3. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die am Veranstaltungstag bekannt gegebenen Sicherheits- und Verhaltensanweisungen des Veranstalters sowie des eingesetzten Sicherheits- und Ordnungspersonals.
4. Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB den Zutritt zu verweigern oder sie vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

§ 2 Ticketkauf und Eintritt

1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ticket möglich.
2. Tickets sind während des gesamten Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen dem Einlass- oder Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
3. Der Veranstalter behält sich vor, Tickets beim Einlass auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Ungültige, gefälschte, manipulierte oder unberechtigt vervielfältigte Tickets berechtigen nicht zum Eintritt.
4. Ein Weiterverkauf von Tickets zu gewerblichen Zwecken oder zu einem Preis, der den ursprünglichen Ticketpreis unangemessen übersteigt, kann untersagt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Bei Verlust eines Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz, sofern der Kauf nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.
6. Der Zutritt zur Veranstaltung ist grundsätzlich ab 18 Jahren gestattet. Ein Altersnachweis ist auf Verlangen durch ein geeignetes amtliches Dokument zu erbringen. Kann das Alter nicht ausreichend nachgewiesen werden, darf der Zutritt verweigert werden.
7. Ein Anspruch auf Zutritt besteht nicht, wenn gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder berechtigte Sicherheitsinteressen entgegenstehen.

§ 3 Verbotene Gegenstände und Verhaltensweisen

Aus Sicherheitsgründen sind insbesondere folgende Gegenstände und Verhaltensweisen auf dem Veranstaltungsgelände verboten:

1. Pyrotechnik: Feuerwerkskörper, Böller, Raketen, Rauchkörper, bengalische Feuer, sonstige pyrotechnische Gegenstände sowie vergleichbare Artikel.
2. Offenes Feuer: Das Entzünden von Feuern jeglicher Art sowie das Mitführen oder Verwenden von Wunderkerzen, Fackeln und vergleichbaren Gegenständen.
3. Waffen und gefährliche Gegenstände: Stichwaffen, Messer, Schlagwaffen, Schusswaffen sowie sonstige Gegenstände, die dazu geeignet sind, Personen zu verletzen oder einzuschüchtern. Ausnahmen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen und nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters.
4. Bedrohungen und Gewalt: Drohungen, körperliche Angriffe, Einschüchterungen, Belästigungen, diskriminierendes Verhalten sowie sonstige Handlungen, durch die andere Besucher, Künstler, Mitarbeiter oder Einsatzkräfte gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.
5. Gefährdendes Verhalten: Das Werfen von Gegenständen, das Beschädigen von Veranstaltungseinrichtungen sowie das Blockieren von Rettungs- und Fluchtwegen.
6. Missachtung von Sicherheitsanweisungen: Das Nichtbefolgen berechtigter Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes.

Der Veranstalter und der beauftragte Sicherheitsdienst sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Einlasskontrollen durchzuführen und verbotene Gegenstände sicherzustellen oder den Zutritt zu verweigern. Eine dauerhafte Einbehaltung von Gegenständen erfolgt nur, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Bei Verstößen können Besucher vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Weitergehende zivil- oder strafrechtliche Maßnahmen bleiben vorbehalten.

§ 4 Sicherheit und Hausrecht

1. Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Dieses kann durch beauftragte Personen, insbesondere den Sicherheitsdienst, ausgeübt werden.
2. Den Anweisungen des Veranstalters sowie des Sicherheits-, Ordnungs- und Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten, sofern diese rechtmäßig sind.
3. Besucher haben sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt oder unzumutbar belästigt werden.
4. Sicherheitskontrollen am Einlass können durchgeführt werden. Besucher, die eine rechtmäßige Sicherheitskontrolle verweigern, können vom Zutritt ausgeschlossen werden.
5. Bei einer konkreten Gefahrenlage kann der Veranstalter Bereiche sperren, den Ablauf unterbrechen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise beenden.
6. Das Betreten abgesperrter Bereiche, Technikflächen, Bühnenbereiche und sonstiger nicht für Besucher freigegebener Flächen ist untersagt.
7. Den Anweisungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und sonstigen zuständigen Einsatzkräften ist unverzüglich Folge zu leisten.

§ 5 Ausschluss von der Veranstaltung

1. Besucher können bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung oder berechtigte Sicherheitsanweisungen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. Ein Ausschluss kommt insbesondere bei Gewalt, Bedrohungen, dem Mitführen verbotener Gegenstände, der Gefährdung anderer Personen oder der erheblichen Störung des Veranstaltungsablaufs in Betracht.
3. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises, soweit der Ausschluss auf einem schuldhaften Verhalten des Besuchers beruht und der Ausschluss sowie der Ausschluss der Erstattung rechtlich zulässig sind.
4. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

1. Im Rahmen des Sternengeflüster OpenAir werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Fotografen und Videografen Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt.
2. Die Aufnahmen können der Veranstaltungsdokumentation, der Berichterstattung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für zukünftige Veranstaltungen von N8KLANG und das Sternengeflüster OpenAir dienen.
3. Eine Veröffentlichung kann insbesondere auf der Website des Veranstalters, auf Social-Media-Plattformen, in Veranstaltungsvideos, in Rückblicken, in Werbematerialien und in sonstigen Veröffentlichungen des Veranstalters erfolgen.
4. Besucher können im Rahmen von Übersichtsaufnahmen, Aufnahmen der Menschenmenge oder Aufnahmen des allgemeinen Veranstaltungsgeschehens erkennbar sein. Bei Aufnahmen, auf denen einzelne Personen gezielt hervorgehoben werden, sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen zu beachten.
5. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie der gesetzlichen Regelungen zum Recht am eigenen Bild.
6. Soweit für bestimmte Aufnahmen oder deren Veröffentlichung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Der bloße Ticketkauf oder das Betreten des Veranstaltungsgeländes gilt nicht automatisch als Einwilligung in jede Form der Bild- oder Videoveröffentlichung.
7. Informationen über den Verantwortlichen, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlagen, die Speicherdauer sowie die Rechte der betroffenen Personen werden in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters erläutert.
8. Personen, die nicht auf Aufnahmen erscheinen möchten, können sich bei Fragen oder Anliegen an den Veranstalter wenden. Soweit rechtlich erforderlich und technisch möglich, werden berechtigte Interessen berücksichtigt.

§ 7 Änderungen des Programms und des Veranstaltungsablaufs

1. Der Veranstalter bemüht sich, das angekündigte Programm und den vorgesehenen Veranstaltungsablauf einzuhalten.
2. Änderungen im Line-up, bei Auftrittszeiten, im Ablauf oder bei einzelnen Programmpunkten bleiben vorbehalten, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen und die Änderungen für Besucher zumutbar sind.
3. Ein Anspruch auf den Auftritt eines bestimmten Künstlers besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgesehen ist.
4. Änderungen des Programms begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

§ 8 Absage, Abbruch und Unterbrechung

1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, zu unterbrechen, zeitlich zu verschieben oder vorzeitig zu beenden.
2. Wichtige Gründe können insbesondere extreme Wetterbedingungen, Unwetterwarnungen, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, technische Störungen, höhere Gewalt oder sonstige Umstände sein, die eine sichere Durchführung verhindern oder wesentlich beeinträchtigen.
3. Im Fall einer Absage, Verschiebung oder eines Abbruchs werden die gesetzlichen Rechte der Ticketinhaber gewahrt.
4. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des Einzelfalls.
5. Kosten für Anreise, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige persönliche Aufwendungen werden nur erstattet, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 9 Haftung

1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Besucher regelmäßig vertrauen dürfen.
4. Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
5. Die Haftung für gesetzlich zwingend zu ersetzende Schäden bleibt unberührt.
6. Besucher sind für Schäden verantwortlich, die sie schuldhaft verursachen.

§ 10 Jugendschutz und Alkohol

1. Die Veranstaltung ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren zugänglich.
2. Der Veranstalter und das eingesetzte Personal sind berechtigt, geeignete Altersnachweise zu verlangen.
3. Der Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
4. Besuchern, die durch Alkohol oder andere berauschende Mittel erheblich beeinträchtigt sind und dadurch sich selbst oder andere gefährden oder den Veranstaltungsablauf erheblich stören, kann der Zutritt verweigert oder der weitere Aufenthalt untersagt werden.

§ 11 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

1. Besucher haben die Einrichtungen des Veranstaltungsortes pfleglich zu behandeln.
2. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
3. Das Betreten von Wasserflächen, gesperrten Uferbereichen oder anderen nicht freigegebenen Flächen erfolgt nur im Rahmen der vor Ort geltenden Regeln und Freigaben.
4. Das Baden und Betreten des Wassers ist nur gestattet, wenn es ausdrücklich freigegeben ist und die geltenden Sicherheitsvorschriften dies zulassen.
5. Absperrungen und Beschilderungen sind zu beachten.
6. Rettungswege, Zufahrten für Einsatzfahrzeuge sowie Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.

§ 12 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Ticketkauf oder der Durchführung der Veranstaltung verarbeitet werden, werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet.
2. Soweit Tickets über einen externen Ticketdienstleister erworben werden, gelten für die dortige Datenverarbeitung ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Veranstalter, insbesondere im Zusammenhang mit Foto- und Videoaufnahmen, werden in gesonderten Datenschutzhinweisen bereitgestellt.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Stand: Oktober 2026
Veranstalter: N8KLANG – Sternengeflüster OpenAir

Wegbeschreibung N8KLANG presents Sternengeflüster💫OpenAir 2027

  • location_on Indirizzo/posizione:

    Strandbad Wolletzsee

    Zum Wolletzsee 1
    16278 Angermünde
    Deutschland

  • calendar_month Data
    Sab. 31-07-2027
  • schedule Time
    13:00

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Nota: ticket i/O GmbH non è esso stesso l'organizzatore dell'evento offerto. L'evento è organizzato dall'organizzatore, che è anche l'emittente dei biglietti. Ticket i/O GmbH si limita ad organizzare i biglietti per conto dell'organizzatore dell'evento. l'organizzatore dell'evento è N8KLANG, An der Viehtrift 6, 16321 Bernau bei Berlin
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